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Steuervorteil der Mehrwertsteuerrückerstattung für Hotels im Ausland
Hotels im Ausland können ab sofort mit dem Steuervorteil der Mehrwertsteuerrückerstattung zentral abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass die A.I.D.A.-Funktion in dem Herkunftsland des AirPlus Company Accounts zur Verfügung steht. Über A.I.D.A. Virtual Payment generiert der CRC eine virtuelle Mastercard über den AirPlus Company Account des Unternehmens. Per Kostenübernahme wird die virtuelle Kreditkarte mit der dem AirPlus Company Account entsprechenden Rechnungsadresse an das Hotel übermittelt. Der CRC übernimmt wie gewohnt die Rechnungsprüfung und stellt die auf den Kunden ausgestellten Hotelrechnungen über ein Tool zum Abruf digital zur Verfügung. Mit diesen kann das Unternehmen den Steuervorteil der Mehrwertsteuerrückerstattung geltend machen.
Verbesserte Hotelsuche
Das passende Hotel zu finden fängt schon mit der Suche an. Noch in diesem Quartal wird die Suchfunktion mit optimierter Nutzerfreundlichkeit implementiert. Dabei setzt der CRC auf eine intelligente Suche, die neben Vorschlägen zu Stadt/Ort auch Bahnhöfe, Flughäfen oder Firmenstandort einbezieht.