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Andere Länder, andere Verkehrsregeln

Für viele Geschäftsreisende gehört es zu ihrem Alltag, Kunden im Ausland mit dem Auto zu besuchen oder sich vor Ort einen Mietwagen auszuleihen. Dabei wird häufig eine gute Vorbereitung vernachlässigt, bei der sich der Fahrer nach den Verkehrsregeln des jeweiligen Landes erkundigt. Riskiert werden damit Strafzettel, die sehr teuer ausfallen können und vom Arbeitgeber in der Regel nicht erstattet werden. Bei geliehenen Autos kommt zumeist noch eine Bearbeitungsgebühr des Mietwagenunternehmens dazu. Laut einer im Sommer veröffentlichten internationalen Erhebung des Marktforschungsinstituts Research Now haben 47 Prozent der deutschen Autofahrer, die im Ausland mit einem Kfz unterwegs sind, dort schon Knöllchen gekriegt – der höchste Wert aller untersuchten Länder. Und mag früher noch die Faustregel gegolten haben, wonach im Ausland verhängte Bußgelder in Deutschland nicht unbedingt vollstreckt werden, so hat sich dies mittlerweile massiv geändert.
Beispiele dafür, wie unterschiedlich Verkehrsregeln sein können, gibt es viele:
Belgien
Autofahrer, die an einer Kreuzung anhalten, obwohl sie Vorfahrt haben, verlieren das Vorfahrtsrecht.
Bulgarien und Kroatien
Nur während des Winters gilt für Autofahrer auch am Tag Lichtpflicht.
Griechenland
Sofern es die Lichtverhältnisse nicht erfordern, ist es tagsüber nicht erlaubt, mit Licht zu fahren. Ausnahmen gelten für Fahrzeuge mit automatischem Tagfahrlicht.
Großbritannien und Irland
Verfügen die Scheinwerfer über asymmetrisches Licht, müssen die entsprechenden Stellen abgeklebt werden, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden.
Kanada
Ähnlich wie in den USA ist es an roten Ampeln erlaubt, rechts abzubiegen, sofern Verkehrsschilder dies nicht untersagen. Einzige Ausnahme ist Quebec, wo das Rechtsabbiegen an der roten Ampel grundsätzlich verboten ist.
Österreich
Auch wenn es nur selten vorkommt, ist es doch möglich, dass Beamte beim Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit das gefahrene Tempo schätzen und daraufhin ein Strafmandat ausstellen. Wird bei einem Unfall mit Sachschaden die Polizei gerufen, um den Schaden aufnehmen zu lassen, erhebt diese eine Unfallmeldegebühr in Höhe von 36 Euro („Blaulichtsteuer“). Dabei spielt es keine Rolle, wer den Schaden verursacht hat.
Portugal
Vorsicht im Kreisverkehr! Wenn Sie auf der rechten Spur fahren, müssen Sie blinken und die nächste Ausfahrt nehmen. Bei der Einfahrt in mehrspurige Kreisel nehmen Sie die zweite Spur, wenn Sie erst an der zweiten Ausfahrt den Kreisel wieder verlassen möchten.
Russland
Im Fahrzeug müssen ein Feuerlöscher sowie Ersatzglühlampen mitgeführt werden.
Schweden
Es ist vorgeschrieben, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren. Nicht eingeschaltet werden dürfen dagegen Nebelschlussleuchten.
Schweiz
Verkehrsdelikte wie Rasen oder gefährliches Überholen können mit hohen Geldbußen, Führerscheinentzug und sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Es ist sogar möglich, dass die Behörden das Fahrzeug beschlagnahmen und versteigern.
Tschechien
Für Autofahrer herrscht ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Wer trotzdem mit Alkohol im Blut angehalten wird, muss mit hohen Bußgeldern, Fahrverbot und Haftstrafen rechnen.