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Richtiger Umgang mit dem Diensthandy


Wer häufig auf Geschäftsreisen unterwegs ist, weiß, dass oft wichtige Anrufe getätigt werden müssen oder nicht immer alles nach Plan läuft. Eine Verspätung zu einem Meeting oder ein plötzlicher Wechsel des Treffpunktes müssen den anderen Geschäftspartnern umgehend mitgeteilt werden. Schnell greift man zum privaten Telefon, um die Informationen weiterzugeben. Wer am Ende die Rechnung für die geschäftlichen Telefonate trägt, kann unter Umständen zum Streitthema zwischen Angestellten und Arbeitgeber werden. Umso größer die Freude über ein Diensthandy. Beide Parteien sollten sich vorher aber vertraglich darüber einigen, ob das Firmenhandy rein geschäftlichen Zwecken dient oder ob es auch privat benutzt werden darf. Ist die private Nutzung erlaubt, dürfen Unternehmen ihre Mitarbeiter nicht überwachen. Sprich, persönliche Nachrichten dürfen nicht gelesen und auch Telefonate nicht mitgehört werden. Anders sieht es da aus, wenn das Handy zur rein geschäftlichen Nutzung ausgehändigt wurde. Dann hat das Unternehmen ein Recht darauf, stichprobenartig SMS oder E-Mail-Nachrichten zu kontrollieren oder auf gespeicherte Medien wie Bilder oder Videos zuzugreifen.

Dos and Don’ts

Wenn das Firmenhandy nur für geschäftliche Dienste ausgehändigt worden ist, sollten Privatgespräche unbedingt vermieden werden. Dies kann eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung als Folge haben.

Wenn die private Nutzung erlaubt ist, sollte man allgemein vorsichtig beim Download von Apps sein, besonders bei Spiele- oder Kommunikations-Apps. Ohne vorherige Information über ein Produkt eingeholt zu haben, ist von einem Download abzuraten. Schadprogramme wie Viren oder Spionage-Software könnten sonst ungewollt auf dem Smartphone landen. Eine Absprache mit dem Arbeitgeber sowie den IT-Experten im Unternehmen, welche Apps installiert werden dürfen und welche nicht, ist durchaus sinnvoll.

Roaming-Gebühren für das Surfen im ausländischen Netz können teuer werden. Wer das mit dem Diensthandy zu sehr ausreizt, muss gegebenenfalls Schadensersatz leisten und mit einer Abmahnung rechnen. Ein guter Kompromiss ist daher, das Datenroaming im Ausland direkt auszuschalten oder sich mit dem Unternehmen auf eine Flatrate zu einigen. So kommen keine ungewollten Kosten auf.

Es empfiehlt sich grundsätzlich, ein Smartphone zu sichern. Vor allem das Diensttelefon sollte mit einem Passwort und/oder Code geschützt sein. Bei einem Diebstahl ist es andernfalls möglich, dass ein ungesichertes Telefon als fahrlässiges Handeln ausgelegt wird und Konsequenzen wie eine Abmahnung nach sich zieht. Der Arbeitnehmer könnte dazu aufgefordert werden, das Handy zu ersetzen und für den entstandenen Schaden aufzukommen.

 

Dennoch: Das Firmenhandy ist trotz unbestreitbarer Vorteile nicht jedermanns Freund, denn es bedeutet oft ständige Erreichbarkeit. Rund 63 Prozent der Deutschen nehmen ihr Diensthandy mit in den Urlaub, aber jeder Dritte ist davon genervt. Die ständige Informationsflut überfordert Körper und Geist und führt im schlimmsten Fall zu Krankheiten. Umso wichtiger ist es, sich richtig zu erholen. Per Gesetz haben Arbeitgeber und -nehmer das Recht darauf, das Handy in ihrem Urlaub auszuschalten, sonst gilt dieser nicht offiziell als Urlaub. Deshalb ist eine gute Absprache vorab hilfreich, um zu klären, wer im Geschäft während der Abwesenheit wem weiterhelfen kann, damit die eigenen Tage der Erholung auch wirklich zum Abschalten dienen.

 

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