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Flugreisen: Lithium-Ionen-Akkus im Gepäckraum verboten

Im Laderaum von Passagiermaschinen darf ab April 2016 keine Fracht mehr transportiert werden, die Lithium-Ionen-Akkus enthält. Das hat die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) entschieden. Entsprechende Akkus werden unter anderem in Smartphones und Laptops verbaut. Grund hierfür ist Brandgefahr. Von dem Verbot betroffen ist nach Aussage des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft aber nur kommerzielles Frachtgut, nicht das Gepäck von Fluggästen.
Allerdings ist seit längerem der Transport von Ersatz-Akkus im aufgegebenen Gepäck von Passagieren untersagt, so der Verband weiter. Denn seit geraumer Zeit ist bekannt, dass sich Lithium-Ionen-Akkus selbst entzünden können. Dennoch dürfen Geräte mit entsprechenden Akkus grundsätzlich an Bord weiter mitgeführt oder zusammen mit dem Koffer aufgegeben werden. Lediglich die Ersatz-Akkus dürfen ausschließlich ins Handgepäck. Es empfiehlt sich generell, vor der Reise die Gepäckbestimmungen der Fluggesellschaft zu checken, denn je nach Airline und Reiseziel können diese unterschiedlich ausfallen, was den Transport von Lithiumbatterien angeht.
Laut Untersuchungen der US-Luftfahrtbehörde FAA sind die standardmäßig vorhandenen Feuerschutzanalagen in Passagierflugzeugen nicht in der Lage, durch Lithium-Ionen-Akkus ausgelöste Brände zu löschen. Fluggesellschaften und Pilotenvereinigungen hatten sich daher für ein Verbot des Akku-Transports ausgesprochen. Das Verbot der ICAO soll vorerst bis 2018 gelten. Dann will die ICAO ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit den Akkus beschließen.