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Geschäftsvisa für China und Indien

Als deutscher Staatsangehöriger dürfen Sie sich seit kurzem für 72 Stunden visumsfrei in der chinesischen Stadt Wuhan aufhalten, vorausgesetzt, Sie sind in Besitz eines fest gebuchten Flugtickets für die Weiterreise in ein Drittland oder nach Hongkong, Macao oder Taiwan innerhalb dieses Zeitfensters. Besteht für das Drittland Visumspflicht, müssen Sie ein entsprechendes Visum nachweisen können. Zudem dürfen Sie nur unmittelbar aus dem Ausland ein- und wieder ausreisen, das jeweilige Verwaltungsgebiet darf nicht verlassen werden. Die Regelung gilt bislang schon für Peking, Shanghai, Kanton/Guangzhou und Chengdu sowie für Chongqing, Dalian, Schenyang, Kunming, Guilin und Xi’an.
Wenn Sie geschäftlich nach Indien reisen möchten und ein Visum benötigen, müssen Sie sich in Berlin und München an einen neuen Dienstleister wenden. Dort kümmert sich künftig die Firma IVS Europe um die Bearbeitung der Anträge. Visumanträge können Sie jeweils von montags bis freitags zwischen 8.30 Uhr und 14.30 Uhr eingereichen. In Frankfurt und Hamburg ist auch weiterhin Indo-German-Consultancy Services (IGCS) als Antragsstelle für Indien-Visa zuständig.