Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Detaillierte Informationen zur Verwendung von Cookies finden Sie in unser Datenschutzerklärung.
Taxifahrten: Ihre Rechte als Passagier

Das Taxi ist ein wichtiges, oft unverzichtbares Verkehrsmittel auf Geschäftsreisen. Im Idealfall läuft eine Fahrt reibungslos, doch sollte es dennoch einmal Ärger geben, ist es gut, wenn Sie Ihre Rechte kennen. Das fängt schon bei der Wahl des Taxis an: Auch wenn es der Anstand gebietet, sind Sie nicht dazu verpflichtet, das erste Taxi in der Schlange zu nehmen. Sie allein bestimmen, mit welchem Taxi Sie fahren möchten. Der Fahrer hat dann eine Beförderungspflicht, und die gilt auch für Kurzstrecken. Selbst wenn Sie nur vom Flughafen zum Dauerparkplatz gebracht werden möchten, muss der Fahrer Sie befördern. Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise wenn der Fahrgast sehr betrunken ist, kann einem Passagier die Fahrt verweigert werden.
Das Taxameter darf erst ab Fahrtantritt laufen, noch nicht beim Einladen des Gepäcks. Haben Sie das Taxi allerdings bestellt, darf der Fahrer die Uhr bereits nach Bekanntgabe seiner Ankunft starten. Der Fahrer ist verpflichtet, die kürzeste Strecke zu Ihrem Zielort zu nehmen. Nur in Absprache mit Ihnen darf er eine andere Route wählen, um beispielsweise einen Stau zu umfahren. Wichtig zu wissen ist auch, dass es keine bundeseinheitlichen Taxipreise gibt, sondern verschiedene Tarifgebiete. Fahren Sie jedoch bei einer Fernfahrt aus einem Tarifgebiet in ein anderes, können Sie einen Pauschalpreis vereinbaren. Denken Sie bei einer Taxifahrt immer daran, genügend Bargeld dabeizuhaben. Ein Kartenlesegerät muss nur vorhanden sein, wenn am Fahrzeug ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Auch muss der Taxifahrer nur begrenzt Wechselgeld mit sich führen. Zahlen Sie mit beispielsweise mit einem 500-Euro-Schein, müssen Sie gegebenenfalls den Umweg zu einer Bank zum Geldwechseln selbst tragen.