Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Detaillierte Informationen zur Verwendung von Cookies finden Sie in unser Datenschutzerklärung.

icon message

Befreiung von der Bettensteuer oft mühsam

Das Kreuz mit der Bettensteuer

Mehr als 30 Kommunen in Deutschland kassieren mittlerweile eine City Tax, Bettensteuer oder Tourismusabgabe in ganz unterschiedlichen Höhen. Wie auch immer das Kind heißt, Geschäftsreisende müssen diese Gebühr in der Regel nicht bezahlen. Doch woher weiß der Hotelier, wem er die Steuer in Rechnung stellen soll und wem nicht? Die Beweisführung für eine Befreiung regelt leider jede Kommune nach eigenem Gutdünken, was mitunter seltsame Blüten treibt.

In Kölner Hotels etwa reicht es nicht, wenn die Rechnung auf die Firma läuft oder der Angestellte unterschreibt, dass er dienstlich unterwegs ist. Nein, die Karnevalshochburg verlangt eine Bestätigung mit Unterschrift des Arbeitgebers. Königswinter fordert ebenfalls eine Arbeitgeberbescheinigung, genauso wie Münster.

Zum Glück machen nicht alle Kommunen Business Travellern das Leben so schwer. Den meisten reicht es aus, wenn der Reisende beim Check-in eine entsprechende Bescheinigung ausfüllt und unterschreibt. Details dazu gibt es auf der Website Bettensteuer.de.

 

Zertifizierungen

  • Beste Kundenberatung – Handelsblatt