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Bundeskriminalamt wird zur Fluggastdaten-Krake

Gläserne Passagiere

Jeder, der in Deutschland in ein Flugzeug steigt oder hier landet, wird künftig vom Bundeskriminalamt (BKA) erfasst. Die Neufassung des Fluggastdatengesetzes trat am 25. Mai still und leise in Kraft, doch sie hat es in sich. Denn damit werden Fluggesellschaften verpflichtet, automatisiert eine ganze Reihe persönlicher Daten an das BKA weiterzuleiten. Betroffen sind rund 170 Millionen Menschen pro Jahr.

Zu dem sogenannten Passenger Name Record (PNR) zählen nicht nur Namen und Flugdaten. Das BKA will weit mehr wissen, etwa E-Mail-Adresse, Vielfliegernummer, den gesamten Reiseverlauf oder mit welcher Kreditkarte das Ticket bezahlt wurde. Auch Angaben über Mitreisende gehören dazu. Insgesamt wollen die BKA-Beamten 20 verschiedene Kriterien wissen. Der komplette Datensatz soll nach einem halben Jahr „depersonalisiert“ und nach fünf Jahren gelöscht werden.

Das neue BKA-Gesetz soll dazu beitragen, Terroranschläge und schwere Kriminalität zu verhindern, aufzudecken, zu ermitteln und zu verfolgen. Zugriff haben neben dem BKA die Landeskriminalämter, die Bundespolizei, der Zoll, der Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst.

 

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